Aktuelle Stornobedingungen für Winter 2020/21
Im Falle einer behördlichen Grenz- oder Hotel-Schließung können Sie ohnehin, auch kurzfristig, kostenfrei stornieren.
Eine bereits geleistete Anzahlung wird auf eine Umbuchung gutgeschrieben oder auf Wunsch rückerstattet.
Für den Fall, dass Sie an Corona erkranken, positiv getestet werden, wegen eines erkrankten Angehörigen in Quarantäne müssten, legen wir Ihnen die Hotelstorno Plus der Europäischen Reiseversicherung ans Herz, die u.a. diese Fälle trotz Pandemie deckt.